Weitere Entscheidung unten: LAG Hamburg, 20.01.2010

Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 15.07.2009 - 3 Sa 61/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12336
LAG Schleswig-Holstein, 15.07.2009 - 3 Sa 61/09 (https://dejure.org/2009,12336)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.07.2009 - 3 Sa 61/09 (https://dejure.org/2009,12336)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. Juli 2009 - 3 Sa 61/09 (https://dejure.org/2009,12336)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, fristlos, Pflichtverletzung, schwerwiegende, Dienst-Drucker, private Ausdrucke, Umfang, Duldung, Kenntnis, Zwei-Wochen-Frist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung einer Bürokraft bei Privatausdrucken auf dem Firmendrucker

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung (fristlose) - Privatausdrucke am Arbeitsplatz

  • rabüro.de

    138 am Arbeitsplatz für private Zwecke gefertigte Ausdrucke rechtfertigen fristlose Kündigung

  • hensche.de

    Kündigung: Außerordentlich, Bagatellkündigung

  • Judicialis

    ArbGG § 72a; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1; BGB § 626 Abs. 2
    Außerordentliche Kündigung einer Bürokraft bei Privatausdrucken auf dem Firmendrucker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Außerordentliche Kündigung wegen privater Ausdrucke

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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 20.01.2010 - 3 Sa 61/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19430
LAG Hamburg, 20.01.2010 - 3 Sa 61/09 (https://dejure.org/2010,19430)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 20.01.2010 - 3 Sa 61/09 (https://dejure.org/2010,19430)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - 3 Sa 61/09 (https://dejure.org/2010,19430)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens; Eingruppierungsrechtliche Eiordnung der Streifentätigkeit eines Mitarbeiters des Bezirklichen Ordnungsdienstes der Freien und Hansestadt Hamburg; Anforderungen an die Wahrung der tariflichen Ausschlussfrist

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens; Eingruppierungsrechtliche Eiordnung der Streifentätigkeit eines Mitarbeiters des Bezirklichen Ordnungsdienstes der Freien und Hansestadt Hamburg; Anforderungen an die Wahrung der tariflichen Ausschlussfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.01.2010 - 3 Sa 61/09
    Dieses Tarifmerkmal hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowohl ein quantitatives als auch ein qualitatives Element, wonach Fachkenntnisse von nicht ganz unerheblichem Ausmaß und nicht nur oberflächlicher Art erforderlich sind Die "Vielseitigkeit" der Fachkenntnisse kann sich insbesondere aus der Menge der anzuwendenden Vorschriften und Bestimmungen ergeben (BAG vom 10.12.1997 - 4 AZR 221/96, AP Nr. 237 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N., zitiert nach juris).

    Bei der von daher lediglich gebotenen pauschalen Prüfung (vgl. BAG vom 10.12.1997 aaO.) besteht nach allem kein Zweifel, dass der Kläger zu 1) zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben über gründliche und vielseitige Fachkenntnisse verfügen muss.

  • BAG, 22.01.2003 - 4 AZR 700/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.01.2010 - 3 Sa 61/09
    Eine zulässige Eingruppierungsfeststellungsklage liegt nur dann vor, wenn ein Angestellter des öffentlichen Dienstes, der nach einer niedrigeren tariflichen Vergütungsgruppe vergütet und auch sonst rechtlich behandelt wird, die Feststellung der Verpflichtung seines beklagten öffentlichen Arbeitgebers begehrt, an ihn Vergütung nach einer anderen, höheren Vergütungsgruppe zu zahlen, worin zugleich das weitere rechtliche Begehren enthalten ist, den betreffenden Kläger nicht nur nach der begehrten höheren Vergütungsgruppe zu entlohnen, sondern ihn auch in sonstiger rechtserheblicher Beziehung wie Urlaub, Reisekosten usw. entsprechend zu behandeln (BAG vom 22.01.2003 - 4 AZR 700/01, AP Nr. 24 zu § 24 BAT , zitiert nach juris).

    Das ist nicht Aufgabe der Gerichte (vgl. BAG vom 22.01.2003 aaO.).

  • ArbG Hamburg, 07.07.2009 - 9 Ca 596/08
    Auszug aus LAG Hamburg, 20.01.2010 - 3 Sa 61/09
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 7. Juli 2009 - 9 Ca 596/08 - teilweise abgeändert:.

    unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Arbeitsgerichts Hamburg vom 07. Juli 2009 - 9 Ca 596/08 - die Klagen vollen Umfangs abzuweisen.

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.01.2010 - 3 Sa 61/09
    Dies genügt, um von einem rechtserheblichen Anteil selbständiger Leistungen bei der Tätigkeit des Klägers zu 1) auszugehen (vgl. BAG vom 20.10.1993 - 4 AZR 45/93, AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zitiert nach juris; BAG vom 22.03.1995 - 4 AZN 1105/94, AP Nr. 193 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zitiert nach juris).
  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 366/00

    Ausschlußfrist - Geltendmachung des Anspruchs

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.01.2010 - 3 Sa 61/09
    Der Anspruchsinhaber muss unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass er Inhaber einer bestimmten Forderung ist und auf deren Erfüllung bestehen wird (BAG vom 17.05.2001 - 8 AZR 366/00, AP Nr. 2 zu § 70 BAT-O , zitiert nach juris).
  • BAG, 22.03.1995 - 4 AZN 1105/94

    Eingruppierung: Bürosachbearbeiter

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.01.2010 - 3 Sa 61/09
    Dies genügt, um von einem rechtserheblichen Anteil selbständiger Leistungen bei der Tätigkeit des Klägers zu 1) auszugehen (vgl. BAG vom 20.10.1993 - 4 AZR 45/93, AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zitiert nach juris; BAG vom 22.03.1995 - 4 AZN 1105/94, AP Nr. 193 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zitiert nach juris).
  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 507/03

    Eingruppierung - Angestellter Servicegruppe Innensta

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.01.2010 - 3 Sa 61/09
    (vgl. BAG vom 07. Juli 2004 - 4 AZR 507/03, AP Nr. 297 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zitiert nach juris, für den ähnlich gelagerten Fall einer "Servicegruppe Innenstadt").
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 456/06

    Eingruppierung

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.01.2010 - 3 Sa 61/09
    Geistige Arbeit wird also geleistet, wenn der Angestellte sich bei der Arbeit fragen muss: Wie geht es nun weiter? Worauf kommt es nun an? Was muss als nächstes geschehen? (BAG vom 06.06.2007 - 4 AZR 456/06 m.w.N., zitiert nach juris).
  • BAG, 13.02.1974 - 4 AZR 192/73

    Alternative Geltendmachung von Ansprüchen - Besondere Verantwortung - Verbrauch

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.01.2010 - 3 Sa 61/09
    Dafür sprechen auch die Grundsätze der §§ 262, 263 BGB (vgl. (BAG vom 13.02.1974 - 4 AZR 192/73, AP Nr. 4 zu § 70 BAT , zitiert nach juris).
  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.01.2010 - 3 Sa 61/09
    Dies ist bei einer Eingruppierungsfeststellungsklage dann der Fall, wenn z.B. über weitere Faktoren, die die Vergütungshöhe bestimmen, wie etwa die Einstufung in einer Vergütungstabelle des öffentlichen Dienstes nach Lebensaltersstufen oder Stufen, die sich an der Beschäftigungszeit orientieren, kein Streit besteht (BAG vom 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06 - m.w.N., AP Nr. 40 zu § 1 TVG , zitiert nach juris).
  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 177/96

    Eingruppierung eines technischen Angestellten im Hochbauamt

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 20. Januar 2010 - 3 Sa 61/09 - insoweit aufgehoben, als es unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 7. Juli 2009 - 9 Ca 596/08 - auch festgestellt hat, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger zu 3. für die Zeit vom 1. März 2008 bis zum 30. Juni 2008 nach Entgeltgruppe 9 TV-L zu vergüten.
  • LAG Hamburg, 12.03.2010 - 6 Sa 77/09

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers im städtischen Ordnungsdienst bei

    Dies entspricht der Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg vom 7. Mai 2008 - 23 Ca 24/08 - sowie der der Kammer 3 des LAG Hamburg vom 20. Januar 2010 - 3 Sa 61/09 - .

    Damit gehören alle Einzeltätigkeiten, die während der Streifengänge anfallen, zu einem Arbeitsvorgang (vgl. auch Arbeitsgericht Hamburg vom 07.05.2008 - 23 Ca 24/08 - und LAG Hamburg vom 20.01.2010 - 3 Sa 61/09).

    Für eine Zulässigkeit sprechen auch die Grundsätze der §§ 262, 263 BGB (vgl. BAG vom 13.02.1974 - 4 AZR 192/73 - AP Nr. 4 zu § 70 BAT ; vgl. LAG Hamburg vom 20.1.2010 - 3 Sa 61/09).

  • LAG Hamburg, 12.03.2010 - 6 Sa 59/09

    Eingruppierungsrechtliche Eiordnung der Streifentätigkeit eines Mitarbeiters des

    Dies entspricht der Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg vom 7. Mai 2008 - 23 Ca 24/08 - sowie der der Kammer 3 des LAG Hamburg vom 20. Januar 2010 - 3 Sa 61/09 - .

    Damit gehören alle Einzeltätigkeiten, die während der Streifengänge anfallen, zu einem Arbeitsvorgang (vgl. auch Arbeitsgericht Hamburg vom 07.05.2008 - 23 Ca 24/08 - und LAG Hamburg vom 20.01.2010 - 3 Sa 61/09).

  • LAG Hamburg, 04.05.2010 - 4 Sa 66/09

    Eingruppierungsrechtliche Einordnung der Streifentätigkeit eines Mitarbeiters des

    Unter Anwendung dieser Rechtsgrundsätze ist mit dem Landesarbeitsgericht Hamburg im Urteil vom 20. Januar 2010 (Az. 3 Sa 61/09), dem die 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg im Urteil vom 14. April 2010 (Az. 5 Sa 91/09) gefolgt ist, vorliegend von einem einheitlichen Arbeitsvorgang "Streifengänge" auszugehen; diese Tätigkeit füllt unstreitig 80 % der Arbeitszeit des Klägers aus und ist damit für die tarifliche Eingruppierung maßgeblich.
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